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Wann wird eine 15%ige Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG) auf das Jobticket+ angewendet?

01. August 2025

Wann wird eine 15%ige Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG) auf das Jobticket+ angewendet?

Die 15%ige Pauschalversteuerung gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG greift beim Jobticket+ ausschließlich im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Mitarbeitende verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts – konkret 63,00 € – und der Arbeitgeber versteuert diesen Betrag pauschal mit 15 %. Das Ergebnis ist eine Senkung der Sozialabgaben für das Unternehmen und ein steuerlicher Vorteil für die Belegschaft. Entscheidend: Die Pendlerpauschale bleibt dabei vollständig erhalten.

Die drei steuerlichen Modelle im Überblick

Modell Wer zahlt? Pendlerpauschale Effekt
Steuerfreier Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG) Arbeitgeber übernimmt 63,00 € Entfällt anteilig Für AN kostenlos, aber Pauschale geht verloren
Entgeltumwandlung mit 15 % Pauschalsteuer Bruttolohn wird um 63,00 € reduziert Bleibt vollständig Nettobetrag ~34,68 €, Arbeitgeber spart ~2,63 €
Split-Pay-Modell Arbeitgeber zahlt Teil steuerfrei, AN den Rest netto Teilweise Flexible Aufteilung

Wann gilt die 15%ige Pauschalsteuer?

Voraussetzung: Entgeltumwandlung

Die Pauschalsteuer wird nur dann angewendet, wenn Mitarbeitende freiwillig auf 63,00 € Bruttoentgelt verzichten und dafür das Jobticket+ erhalten. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber 9,40 € Pauschalsteuer an das Finanzamt – spart aber gleichzeitig rund 11,89 € an Sozialversicherungsbeiträgen. Der monatliche Nettovorteil für das Unternehmen beträgt damit ca. 2,63 € pro Mitarbeitendem.

Unterschied zur steuerfreien Variante

Beim steuerfreien Zuschuss übernimmt der Arbeitgeber die vollen 63,00 € als Sachbezug. Vorteil: Für Mitarbeitende entstehen keine Kosten. Nachteil: Die Pendlerpauschale wird um den Zuschussbetrag gekürzt.

Bei der Entgeltumwandlung mit 15 % Pauschalsteuer zahlen Mitarbeitende netto ca. 34,68 €, behalten aber die volle Pendlerpauschale – was langfristig vorteilhafter sein kann.

Dokumentation und Meldepflichten

Lohnbuchhaltung

Die Entgeltumwandlung muss korrekt erfasst werden:

  • Bruttogehalt wird um 63,00 € reduziert
  • Pauschal versteuerter Arbeitgeberzuschuss wird als separater Posten geführt
  • 15%ige Pauschalsteuer (9,40 €) wird monatlich ans Finanzamt abgeführt

Arbeitsvertrag

Für die Entgeltumwandlung ist eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitarbeitenden erforderlich. TicketPlus+ stellt die nötigen Dokumente automatisch bereit.

Jährliche Lohnsteuerbescheinigung

Die 15%ige Pauschalsteuer muss gesondert in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden – anders als bei der 25%igen Pauschalsteuer, die dort nicht erscheint.

So richtest du die Entgeltumwandlung ein

Schritt 1: Lohnart anlegen

In der Lohnbuchhaltungssoftware eine neue Lohnart erstellen, die:

  • Das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt um 63,00 € senkt
  • Den pauschal versteuerten Arbeitgeberzuschuss als separaten Betrag ausweist

Schritt 2: Monatliche Berechnung

Position Betrag
Reduktion des Bruttogehalts -63,00 €
Einsparung Sozialversicherungsbeiträge +11,89 €
Pauschalsteuer (15 %) -9,40 €
Nettobetrag Mitarbeitende 34,68 €
Monatlicher Vorteil Arbeitgeber ca. 2,63 €

Schritt 3: Automatisierung mit TicketPlus+

TicketPlus+ ist an über 50 HR-Systeme angebunden und automatisiert den gesamten Prozess: Gehaltsumwandlung, Steuerberechnung, Sammelrechnungen, Ein- und Aussteuerung sowie die Pausenfunktion. Die Einrichtung dauert ca. 5 Minuten ohne IT-Kenntnisse.

Vergleich: Steuerfrei vs. 15% Pauschalsteuer

Kriterium Steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG) 15% Pauschalversteuerung
Arbeitgeberkosten Volle Übernahme: 63,00 € Vorteil: ca. 2,63 € pro Monat
Mitarbeiterkosten 0,00 € ca. 34,68 € netto
Pendlerpauschale Wird gekürzt Bleibt vollständig erhalten
Voraussetzung Zusätzlich zum Arbeitslohn Entgeltumwandlung nötig

Häufige Fehler vermeiden

  • Falsche Modellzuordnung: Die 15%ige Pauschalsteuer gilt nur bei Entgeltumwandlung, nicht bei zusätzlichem Zuschuss.
  • Fehlende schriftliche Vereinbarung: Ohne Vereinbarung ist die Entgeltumwandlung rechtlich nicht wirksam.
  • Unvollständige Lohnsteuerbescheinigung: Die Pauschalsteuer muss ausgewiesen sein.

Fazit

Die 15%ige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG ist ein effektives Instrument, um das Jobticket+ steueroptimiert anzubieten. Arbeitgeber senken ihre Sozialabgaben, Mitarbeitende behalten die Pendlerpauschale. TicketPlus+ automatisiert die gesamte Abwicklung und reduziert den HR-Aufwand erheblich.

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