Die 15%ige Pauschalversteuerung gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG greift beim Jobticket+ ausschließlich im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Mitarbeitende verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts – konkret 63,00 € – und der Arbeitgeber versteuert diesen Betrag pauschal mit 15 %. Das Ergebnis ist eine Senkung der Sozialabgaben für das Unternehmen und ein steuerlicher Vorteil für die Belegschaft. Entscheidend: Die Pendlerpauschale bleibt dabei vollständig erhalten.
Die drei steuerlichen Modelle im Überblick
| Modell | Wer zahlt? | Pendlerpauschale | Effekt |
|---|---|---|---|
| Steuerfreier Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG) | Arbeitgeber übernimmt 63,00 € | Entfällt anteilig | Für AN kostenlos, aber Pauschale geht verloren |
| Entgeltumwandlung mit 15 % Pauschalsteuer | Bruttolohn wird um 63,00 € reduziert | Bleibt vollständig | Nettobetrag ~34,68 €, Arbeitgeber spart ~2,63 € |
| Split-Pay-Modell | Arbeitgeber zahlt Teil steuerfrei, AN den Rest netto | Teilweise | Flexible Aufteilung |
Wann gilt die 15%ige Pauschalsteuer?
Voraussetzung: Entgeltumwandlung
Die Pauschalsteuer wird nur dann angewendet, wenn Mitarbeitende freiwillig auf 63,00 € Bruttoentgelt verzichten und dafür das Jobticket+ erhalten. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber 9,40 € Pauschalsteuer an das Finanzamt – spart aber gleichzeitig rund 11,89 € an Sozialversicherungsbeiträgen. Der monatliche Nettovorteil für das Unternehmen beträgt damit ca. 2,63 € pro Mitarbeitendem.
Unterschied zur steuerfreien Variante
Beim steuerfreien Zuschuss übernimmt der Arbeitgeber die vollen 63,00 € als Sachbezug. Vorteil: Für Mitarbeitende entstehen keine Kosten. Nachteil: Die Pendlerpauschale wird um den Zuschussbetrag gekürzt.
Bei der Entgeltumwandlung mit 15 % Pauschalsteuer zahlen Mitarbeitende netto ca. 34,68 €, behalten aber die volle Pendlerpauschale – was langfristig vorteilhafter sein kann.
Dokumentation und Meldepflichten
Lohnbuchhaltung
Die Entgeltumwandlung muss korrekt erfasst werden:
- Bruttogehalt wird um 63,00 € reduziert
- Pauschal versteuerter Arbeitgeberzuschuss wird als separater Posten geführt
- 15%ige Pauschalsteuer (9,40 €) wird monatlich ans Finanzamt abgeführt
Arbeitsvertrag
Für die Entgeltumwandlung ist eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitarbeitenden erforderlich. TicketPlus+ stellt die nötigen Dokumente automatisch bereit.
Jährliche Lohnsteuerbescheinigung
Die 15%ige Pauschalsteuer muss gesondert in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden – anders als bei der 25%igen Pauschalsteuer, die dort nicht erscheint.
So richtest du die Entgeltumwandlung ein
Schritt 1: Lohnart anlegen
In der Lohnbuchhaltungssoftware eine neue Lohnart erstellen, die:
- Das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt um 63,00 € senkt
- Den pauschal versteuerten Arbeitgeberzuschuss als separaten Betrag ausweist
Schritt 2: Monatliche Berechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Reduktion des Bruttogehalts | -63,00 € |
| Einsparung Sozialversicherungsbeiträge | +11,89 € |
| Pauschalsteuer (15 %) | -9,40 € |
| Nettobetrag Mitarbeitende | 34,68 € |
| Monatlicher Vorteil Arbeitgeber | ca. 2,63 € |
Schritt 3: Automatisierung mit TicketPlus+
TicketPlus+ ist an über 50 HR-Systeme angebunden und automatisiert den gesamten Prozess: Gehaltsumwandlung, Steuerberechnung, Sammelrechnungen, Ein- und Aussteuerung sowie die Pausenfunktion. Die Einrichtung dauert ca. 5 Minuten ohne IT-Kenntnisse.
Vergleich: Steuerfrei vs. 15% Pauschalsteuer
| Kriterium | Steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG) | 15% Pauschalversteuerung |
|---|---|---|
| Arbeitgeberkosten | Volle Übernahme: 63,00 € | Vorteil: ca. 2,63 € pro Monat |
| Mitarbeiterkosten | 0,00 € | ca. 34,68 € netto |
| Pendlerpauschale | Wird gekürzt | Bleibt vollständig erhalten |
| Voraussetzung | Zusätzlich zum Arbeitslohn | Entgeltumwandlung nötig |
Häufige Fehler vermeiden
- Falsche Modellzuordnung: Die 15%ige Pauschalsteuer gilt nur bei Entgeltumwandlung, nicht bei zusätzlichem Zuschuss.
- Fehlende schriftliche Vereinbarung: Ohne Vereinbarung ist die Entgeltumwandlung rechtlich nicht wirksam.
- Unvollständige Lohnsteuerbescheinigung: Die Pauschalsteuer muss ausgewiesen sein.
Fazit
Die 15%ige Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG ist ein effektives Instrument, um das Jobticket+ steueroptimiert anzubieten. Arbeitgeber senken ihre Sozialabgaben, Mitarbeitende behalten die Pendlerpauschale. TicketPlus+ automatisiert die gesamte Abwicklung und reduziert den HR-Aufwand erheblich.




