§3 Nr. 15 EStG
§3 Nr. 15 EStG ist die steuerliche Grundlage für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zum Öffentlichen Nahverkehr – die Rechtsgrundlage für das steuerfreie Jobticket.
Was regelt §3 Nr. 15 EStG?
§3 Nr. 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) legt fest, dass Arbeitgeberzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel (Jobtickets) steuerfrei sind – sofern sie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
| Bedingung | Details |
|---|---|
| Zusätzlichkeitsprinzip | Zuschuss muss on top zum Gehalt gezahlt werden (kein Lohnverzicht) |
| Gültiger ÖPNV | Ticket muss für den öffentlichen Nahverkehr gelten |
| Zweckbindung | Leistung darf nur für Fahrten genutzt werden |
| Arbeitgebernachweis | AG muss Zuschuss belegen können |
Auswirkungen auf Pendlerpauschale
Erhält ein Arbeitnehmer einen steuerfreien Zuschuss nach §3 Nr. 15 EStG, wird seine Pendlerpauschale um den Zuschussbetrag gemindert.
Anwendung bei Jobticket+
| Modell | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| 100 % Arbeitgeberzuschuss | §3 Nr. 15 EStG |
| Split Pay (AG-Anteil) | §3 Nr. 15 EStG |
| Entgeltumwandlung | §40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG |
Keine steuerliche Beratung. Bitte Steuerberater hinzuziehen.
