Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung)
Bei der Entgeltumwandlung tauschen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts gegen einen steuerfreien Sachbezug wie das Deutschlandticket – und sparen damit Lohnsteuer und Sozialabgaben.
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung (auch: Gehaltsumwandlung) ist ein Steuermodell, bei dem Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Sachbezug umwandeln – zum Beispiel in ein Deutschlandticket. Der umgewandelte Betrag ist lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zu echten Einsparungen führt.
So funktioniert es beim Deutschlandticket
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umwandlungsbetrag (brutto) | 63 €/Monat (Vollpreis – maximiert SV-Ersparnis) |
| Effektive Kosten für AN | ca. 37,67 € (≈ 38 €) |
| SV-Ersparnis für AG | +12,92 €/Mitarbeiter/Monat |
| Pauschalsteuer (§40 EStG) | −10,21 €/Mitarbeiter/Monat |
| Nettogewinn für AG | +1,71 €/Mitarbeiter/Monat |
| Service-Gebühr | 1 €/Mitarbeiter/Monat |
Beispiel: Bayern, 3.000 € Brutto, Steuerklasse I. Richtwerte.
Rechtliche Grundlage
Die Entgeltumwandlung für das Deutschlandticket basiert auf §40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG. Der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer von 25 % auf den umgewandelten Betrag ab – anstelle der regulären Lohnsteuer.
Wichtiger Vorteil
Der Steuervorteil der Entgeltumwandlung gilt zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 € (§8 EStG) – Arbeitgeber können weiterhin bis zu 50 € pro Monat an weiteren steuerfreien Sachleistungen gewähren.
Keine steuerliche Beratung. Bitte einen qualifizierten Steuerberater hinzuziehen.
