Fahrradmitnahme
Die Fahrradmitnahme im Deutschlandticket ist regional unterschiedlich geregelt – in vielen Verbünden kostenlos, in anderen nur mit Zusatzticket möglich.
Was gilt bei der Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandticket?
Die Fahrradmitnahme im Nahverkehr ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Jeder Verkehrsverbund entscheidet selbst, ob und unter welchen Bedingungen Fahrräder in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen mitgenommen werden dürfen. Das Deutschlandticket selbst beinhaltet keinen generellen Anspruch auf kostenlose Fahrradmitnahme.
Regelungen nach Verkehrsverbund
| Verkehrsverbund | Fahrrad kostenlos? | Bedingungen |
|---|---|---|
| VBB (Berlin-Brandenburg) | Ja | In S-Bahn, U-Bahn, Tram; nicht in Bussen |
| MVV (München) | Ja | In S-Bahn und U-Bahn; nicht in Bussen |
| RMV (Rhein-Main) | Ja | In S-Bahn, Regionalzügen; nicht in Bussen |
| VRS (Köln) | Ja | In allen Zügen; eingeschränkt in Bussen |
| GVH (Hannover) | Ja | In S-Bahn, U-Bahn, Tram; nicht in Bussen |
| HVV (Hamburg) | Ja | In S-Bahn und U-Bahn; nicht in Bussen |
| VRR (Ruhrgebiet) | Nein | Zusatzticket erforderlich (ca. 2–3 €) |
| Stuttgarter Verbund | Teilweise | S-Bahn ja, Busse nein |
Tipp: Vor jeder Fahrt mit Fahrrad die lokale Regelung prüfen. Die VBB-Website und DB-Fahrradseite bieten aktuelle Übersichten.
Fahrrad im Regionalzug (RE, RB)
In Regionalzügen (RE und RB) — die vom Deutschlandticket abgedeckt sind — ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich möglich, oft aber mit Einschränkungen:
- Fahrradplätze sind begrenzt — meist 2–6 Plätze pro Zug
- Stoßzeiten — In der Rushhour (7–9 Uhr, 16–19 Uhr) sind Fahrradplätze oft belegt
- Reservierung — In einigen Regionen empfohlen, aber nicht flächendeckend möglich
- Kosten — Je nach Verbund kostenlos oder mit Zusatzticket (2–6 €)
Fahrrad in S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn
- S-Bahn: In den meisten Verbünden kostenlos möglich, außer in Stoßzeiten
- U-Bahn: Ebenfalls meist kostenlos, aber oft nur außerhalb der Rushhour
- Straßenbahn/Tram: Je nach Verbund — einige erlauben es, andere verbieten es komplett
- Busse: Fast überall nicht möglich (Platzmangel)
E-Bike und E-Scooter
E-Bikes fallen unter die gleichen Fahrradmitnahme-Regeln wie reguläre Fahrräder. E-Scooter (die stehend gefahren werden) dürfen in der Regel nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden — sie gelten nicht als Fahrrad im Sinne der Beförderungsbedingungen.
Mit den Vouchern von TicketPlus+ kannst du E-Scooter und E-Bikes an deinem Zielort nutzen — ohne sie im Zug mitnehmen zu müssen. Das ist oft die praktischere Lösung für die letzte Meile.
Fahrradmitnahme und Pendler
Für tägliche Pendler mit Fahrrad ist die Kombination aus Deutschlandticket und einem Fahrrad-Jahresabo im Regionalverkehr oft die beste Lösung. Alternativ bietet sich ein E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber an (siehe Jobauto+).
Zusammenfassung
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Fahrrad mitnehmen (S-Bahn/U-Bahn) | Lokale Verbundregeln prüfen — meist kostenlos außerhalb der Rushhour |
| Fahrrad mitnehmen (Regionalzug) | Fahrradticket des jeweiligen Verbunds kaufen (2–6 €) |
| E-Scooter am Zielort | TicketPlus+ Voucher nutzen (MILES, Bolt, TIER, dott) |
| Täglicher Pendler mit Fahrrad | Fahrrad-Jahresabo + Deutschlandticket kombinieren |
| E-Bike-Leasing über Arbeitgeber | Jobauto+ E-Bike-Leasing nutzen |
