Mini-Jobber (geringfügig Beschäftigte)
Mini-Jobber verdienen bis zu 538 €/Monat und können das Deutschlandticket als Jobticket nutzen – jedoch NICHT über Entgeltumwandlung, sondern über Zuschuss oder Split Pay.
Wer sind Mini-Jobber?
Mini-Jobber (geringfügig Beschäftigte) sind Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 538 € (Stand 2026). Sie sind sozialversicherungsfrei, zahlen keine Lohnsteuer und haben spezielle Regelungen beim Jobticket.
Mini-Jobber und das Deutschlandticket
Für Mini-Jobber gelten besondere Regeln beim Jobticket, weil die Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) die Mini-Job-Grenze von 538 € überschreiten könnte:
| Modell | Für Mini-Jobber geeignet? | Details |
|---|---|---|
| 100 % Arbeitgeberzuschuss | Ja | AG zahlt 59,85 € + 1 € Service = 60,85 €; AN zahlt 0 € |
| Entgeltumwandlung | Nein | Bruttolohn sinkt unter 538 € → nicht zulässig |
| Split Pay | Ja | AG zahlt mindestens 25 % (15,75 €); AN zahlt 44,10 € |
Warum Entgeltumwandlung für Mini-Jobber nicht möglich ist
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts (63 €) in ein Sachbezug (das Deutschlandticket) umgewandelt. Bei einem Mini-Jobber mit z. B. 450 € Bruttogehalt würde der reduzierte Betrag (450 € – 63 € = 387 €) zwar nicht die Mini-Job-Grenze unterschreiten, aber die Gehaltsumwandlung ist rechtlich problematisch, weil:
- Die Verdienstgrenze gefährdet werden kann — wenn das reduzierte Gehalt unter relevante Schwellen fällt
- Die SV-Freiheit gefährdet werden kann — Entgeltumwandlung ändert die SV-Pflicht-Beurteilung
- Steuerliche Komplexität — Die Pauschalversteuerung nach § 40 EStG ist für Mini-Jobber nicht praktikabel
Die richtige Lösung für Mini-Jobber
Option 1: 100 % Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber übernimmt die vollen Ticketkosten (59,85 € + 1 € Service = 60,85 €/Monat). Der Mini-Jobber zahlt nichts und das Gehalt bleibt unverändert.
- Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG
- Keine Auswirkung auf die Mini-Job-Grenze
- Entfernungspauschale wird um 59,85 € gemindert
Option 2: Split Pay
Der Arbeitgeber zahlt mindestens 25 % (15,75 €/Monat), der Mini-Jobber zahlt den Rest (44,10 €/Monat). Der AG-Anteil ist steuerfrei.
- Keine Entgeltumwandlung — keine Gefährdung der Mini-Job-Grenze
- 5 % Geschäftskundenrabatt wird angewendet
- Entfernungspauschale wird um 15,75 € gemindert
Mini-Jobber bei Jobticket+
Mit Jobticket+ von TicketPlus+ werden beide Modelle unterstützt:
- Automatisches Onboarding — Auch Mini-Jobber erhalten das Ticket automatisch
- Keine IT-Kenntnisse nötig — Einrichtung unter 5 Minuten
- Pause-Funktion — Auch Mini-Jobber können ihr Ticket pausieren
- Voucher — Auch Mini-Jobber erhalten die monatlichen Sharing-Gutscheine
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FAQ: Mini-Jobber und Jobticket
Kann ein Mini-Jobber das Deutschlandticket über Entgeltumwandlung beziehen? Nein. Die Entgeltumwandlung ist für Mini-Jobber rechtlich nicht zulässig, da sie die Verdienstgrenze gefährden kann.
Was ist die beste Option für Mini-Jobber? 100 % Arbeitgeberzuschuss oder Split Pay — je nachdem, ob der AG die vollen Kosten übernehmen möchte oder nur einen Teil.
Können Mini-Jobber das Deutschlandticket auch privat kaufen? Ja — jeder kann das Deutschlandticket privat bei TicketPlus+ kaufen. Mini-Jobber können auch den Neukundenbonus von 20 € nutzen.
