Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ermöglicht Arbeitnehmern, Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer abzusetzen – bei einem Jobticket-Zuschuss wird sie anteilig gemindert.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzug für Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer 0,30 € (bis 20 km) bzw. 0,38 € (ab 21 km) geltend machen.
Pendlerpauschale und Jobticket
Erhält ein Arbeitnehmer einen Jobticket-Zuschuss, wird die Entfernungspauschale gemindert:
| Modell | Minderung der Pendlerpauschale |
|---|---|
| 100 % Arbeitgeberzuschuss (59,85 €) | Um 59,85 €/Monat (= 718,20 €/Jahr) |
| Split Pay – AG-Anteil (15,75 €) | Nur um 15,75 €/Monat (= 189 €/Jahr) |
| Entgeltumwandlung (63 €) | Um 63 €/Monat (= 756 €/Jahr) |
Warum ist das relevant?
Für Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen kann die Minderung der Pendlerpauschale den Steuervorteil des Jobtickets teilweise aufwiegen. Bei langen Arbeitswegen überwiegt der Vorteil des günstigen Tickets jedoch deutlich.
Praktische Einschätzung
Die meisten Arbeitnehmer profitieren trotz der Minderung der Pendlerpauschale erheblich vom Jobticket – insbesondere bei der Entgeltumwandlung, wo die Netto-Kosten von ca. 38 € deutlich unter dem regulären Monatskartenwert liegen.
Keine steuerliche Beratung. Bitte Steuerberater hinzuziehen.
