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Sachbezugfreigrenze

Die Sachbezugfreigrenze (50 €/Monat) erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € als steuerfreie Sachleistung zu gewähren – zusätzlich zum Deutschlandticket-Steuervorteil.

Was ist die Sachbezugfreigrenze?

Die Sachbezugfreigrenze (auch: Sachbezugsfreigrenze) ist ein steuerlicher Freibetrag nach §8 Abs. 1 Satz 3 EStG. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € als Sachleistung steuerfrei gewähren – ohne Lohnsteuer oder Sozialabgaben.

Sachbezugfreigrenze und Deutschlandticket

Szenario Sachbezugfreigrenze genutzt?
100 % Arbeitgeberzuschuss (§3 Nr. 15 EStG) ❌ Nicht verbraucht – separater Steuervorteil
Entgeltumwandlung (§40 Abs. 2 EStG) ❌ Nicht verbraucht – beide Vorteile stapelbar
Sharing Credits (~10 €/Monat) ✅ Genutzt, aber unter 50 € → steuerfrei

Wichtig: Der Steuervorteil des Deutschlandtickets (§3 Nr. 15 EStG oder §40 Abs. 2 EStG) ist zusätzlich zur Sachbezugfreigrenze nutzbar. Unternehmen können also gleichzeitig das Jobticket steuerbegünstigt ausgeben und noch bis zu 50 €/Monat an weiteren Sachleistungen (z. B. Einkaufsgutscheine) steuerfrei gewähren.

Praxisbeispiel bei Jobticket+

Mit Jobticket+ erhalten Mitarbeitende:

  • Deutschlandticket (Entgeltumwandlung, §40 EStG) → Steuervorteil
  • Sharing Credits (~10 €/Monat, §8 Abs. 1 EStG) → zusätzlich steuerfrei
  • Weitere Benefits bis 50 €/Monat → ebenfalls möglich (Sachbezugfreigrenze nicht durch Ticket verbraucht)

Keine steuerliche Beratung. Bitte Steuerberater hinzuziehen.