Sachbezugfreigrenze
Die Sachbezugfreigrenze (50 €/Monat) erlaubt es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € als steuerfreie Sachleistung zu gewähren – zusätzlich zum Deutschlandticket-Steuervorteil.
Was ist die Sachbezugfreigrenze?
Die Sachbezugfreigrenze (auch: Sachbezugsfreigrenze) ist ein steuerlicher Freibetrag nach §8 Abs. 1 Satz 3 EStG. Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € als Sachleistung steuerfrei gewähren – ohne Lohnsteuer oder Sozialabgaben.
Sachbezugfreigrenze und Deutschlandticket
| Szenario | Sachbezugfreigrenze genutzt? |
|---|---|
| 100 % Arbeitgeberzuschuss (§3 Nr. 15 EStG) | ❌ Nicht verbraucht – separater Steuervorteil |
| Entgeltumwandlung (§40 Abs. 2 EStG) | ❌ Nicht verbraucht – beide Vorteile stapelbar |
| Sharing Credits (~10 €/Monat) | ✅ Genutzt, aber unter 50 € → steuerfrei |
Wichtig: Der Steuervorteil des Deutschlandtickets (§3 Nr. 15 EStG oder §40 Abs. 2 EStG) ist zusätzlich zur Sachbezugfreigrenze nutzbar. Unternehmen können also gleichzeitig das Jobticket steuerbegünstigt ausgeben und noch bis zu 50 €/Monat an weiteren Sachleistungen (z. B. Einkaufsgutscheine) steuerfrei gewähren.
Praxisbeispiel bei Jobticket+
Mit Jobticket+ erhalten Mitarbeitende:
- Deutschlandticket (Entgeltumwandlung, §40 EStG) → Steuervorteil
- Sharing Credits (~10 €/Monat, §8 Abs. 1 EStG) → zusätzlich steuerfrei
- Weitere Benefits bis 50 €/Monat → ebenfalls möglich (Sachbezugfreigrenze nicht durch Ticket verbraucht)
Keine steuerliche Beratung. Bitte Steuerberater hinzuziehen.
