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DATEV-Integration

Das Admin Portal für das Jobticket überträgt alle Buchungen automatisch in Ihre DATEV-Lohnbuchhaltung – als CSV-/ASCII-Datei per E-Mail, pünktlich zum Lohnbuchhaltungsstichtag.

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Was leistet die DATEV-Integration?

DATEV

Statt Buchungsdaten manuell in DATEV einzupflegen, exportiert das Admin Portal die relevanten Lohnarten automatisch. Sie erhalten die Exportdatei per E-Mail direkt an Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihren Steuerberater – ohne weiteren Aufwand Ihrerseits.

  • Automatischer Export als CSV-/ASCII-Datei (DATEV-kompatibel)
  • Versand per E-Mail am Lohnbuchhaltungsstichtag Ihres Unternehmens
  • Konfigurierbare Empfängeradressen (z. B. Steuerbüro, interne Lohnbuchhaltung)
  • Unterstützung für 100%-Zuschuss und Split-Pay (§ 3 Nr. 15 EStG)
  • Einrichtung in wenigen Minuten – keine IT-Kenntnisse erforderlich

Einrichtung – Schritt für Schritt

1

DATEV-Beraternummer eingeben

Tragen Sie die Beraternummer Ihres Unternehmens ein. Sie erhalten diese von Ihrer Lohnbuchhaltung oder direkt aus DATEV.

2

DATEV-Unternehmensnummer eingeben

Tragen Sie die Unternehmensnummer ein. Auch diese erhalten Sie von Ihrer Lohnbuchhaltung oder aus DATEV.

3

Automatischen Export aktivieren

Aktivieren Sie den automatischen Export. Die Datei wird fortan automatisch am Lohnbuchhaltungsstichtag per E-Mail versendet.

4

Empfänger-E-Mail-Adressen hinterlegen

Geben Sie die E-Mail-Adresse Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihres Steuerberaters ein. Es können mehrere Adressen angegeben werden.

Lohnarten-Konfiguration

Das Admin Portal unterstützt zwei Zuschussmodelle. Für jedes Modell werden separate Lohnarten im System hinterlegt:

100 %-Zuschuss (§ 3 Nr. 15 EStG)

Beispiel LohnartBeispiel:Bedeutung
Lohnart Sachbezug2920Erfasst den steuerfreien Fahrtkostenzuschuss.
Lohnart Nettoabzug9010Zieht den Sachbezug zur Verrechnung vom Nettogehalt ab.

Split-Pay (§ 3 Nr. 15 EStG, mind. 25 % AG-Anteil)

Beispiel LohnartBeispiel:Bedeutung
Lohnart Sachbezug2920Erfasst den steuerfreien Arbeitgeberanteil.
Lohnart Nettoabzug9010Zieht nur den AG-Sachbezug ab. Der Eigenanteil des Mitarbeitenden wird privat getragen und darf nicht vom Netto abgezogen werden.

Wichtiger Hinweis

Die hier vorgeschlagenen Lohnarten (2920, 9010) sind Standard-Lohnarten der DATEV. Die für Ihr Unternehmen korrekte Lohnart sowie die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung müssen zwingend mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden. Der Betreiber des Admin Portals übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der steuerlichen Abwicklung.

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