Deutschlandticket für Minijobber: Anspruch, Bedingungen und ob es sich lohnt
Minijobs sind ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarkts. Über 7 Millionen Menschen arbeiten in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen – und viele von ihnen pendeln täglich zur Arbeit. Die Frage, ob das Deutschlandticket auch für Minijobber verfügbar ist und ob sich der Arbeitgeberzuschuss lohnt, wird deshalb immer häufiger gestellt.
Die kurze Antwort: Ja, Minijobber können das Deutschlandticket erhalten. Die längere Antwort zeigt, dass es dabei einige Besonderheiten gibt, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten.
Was ist ein Minijob (geringfügige Beschäftigung)?
Ein Minijob – offiziell geringfügige Beschäftigung genannt – ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt maximal 603 Euro beträgt (Stand 2026), was 7.236 Euro im Jahr entspricht. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei (Rentenversicherungspflichtig, befreibar) und bieten die gleichen Arbeitsrechte wie Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Grenze ist dynamisch und an den Mindestlohn gekoppelt.
Es gibt zwei Arten von Minijob:
- Gewerblicher Minijob: Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber
- Privater Minijob: Haushaltsnahe Beschäftigung (z. B. Reinigungskraft, Babysitter)
Für das Deutschlandticket als Jobticket ist vor allem der gewerbliche Minijob relevant.
Können Minijobber das Deutschlandticket als Jobticket bekommen?
Grundsätzlich ja. Das Deutschlandticket kostet regulär 63 Euro pro Monat und berechtigt zur Nutzung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland. Wenn der Arbeitgeber das Ticket als Jobticket anbietet, kann auch ein Minijobber davon profitieren.
Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen:
Die Entgeltumwandlung beim Minijob
Bei der Entgeltumwandlung wird das Deutschlandticket aus dem Bruttogehalt finanziert. Das bedeutet: Der Betrag wird vor der Steuer und den Sozialabgaben abgezogen. Bei regulären Beschäftigten führt das zu einem Netto-Preis von etwa 38 Euro pro Monat.
Beim Minijob sieht das anders aus: Da Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, entfällt der Steuervorteil der Entgeltumwandlung teilweise oder vollständig. Der Bruttoabzug verringert das Entgelt direkt – und damit eventuell unter die 603-Euro-Grenze.
Das bedeutet konkret: Wenn das monatliche Entgelt gesetztlich 603 Euro beträgt und das Deutschlandticket über Entgeltumwandlung bezahlt wird (63 Euro), sinkt das auszahlungspflichtige Entgelt auf 540 Euro. Das ist rechtlich zulässig, aber der Minijobber spart keine Steuern oder Sozialabgaben.
Arbeitgeberzuschuss: Die bessere Variante
Der Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket ist für Minijobboer die attraktivere Option. Seit 2024 ist der Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei – auch für geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber kann bis zu 63 Euro pro Monat zuschießen, ohne dass dies als Arbeitsentgelt im Sinne der Minijob-Grenze zählt.
Das bedeutet:
- Das regelmäßige Arbeitsentgelt bleibt unverändert (z. B. 603 Euro)
- Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich bis zu 63 Euro für das Deutschlandticket
- Der Minijobber erhält das Ticket effektiv kostenlos oder stark vergünstigt
- Die 603-Euro-Grenze wird nicht überschritten
Diese Regelung macht das Deutschlandticket als Benefit auch für Minijobber attraktiv.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG
Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist in § 3 Nummer 15 EStG geregelt. Seit dem Sozialschutz-Paket und den Nachfolgeregelungen gilt:
- Bis zu 63 Euro monatlich können steuerfrei gewährt werden
- Gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art der Beschäftigung
- Auch für Minijobber anwendbar
Minijob-Grenze beachten
Der Zuschuss zählt nicht zum laufenden Arbeitsentgelt und führt somit nicht zur Überschreitung der 603-Euro-Grenze. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Entgeltumwandlung, bei der das Gehalt ja reduziert wird.
Rechenbeispiel: Minijobber mit Arbeitgeberzuschuss
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatliches Arbeitsentgelt | 603 Euro |
| Arbeitgeberzuschuss Deutschlandticket | 63 Euro |
| Auszahlung an Minijobber | 603 Euro |
| Wert des Tickets für Minijobber | 63 Euro |
| Gesamtvorteil für Minijobber | + 63 Euro |
Der Minijobber erhält sein volles Gehalt und zusätzlich das Deutschlandticket. Der Arbeitgeber kann die Kosten als Betriebsausgabe absetzen.
Rechenbeispiel: Minijobber mit Entgeltumwandlung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Monatliches Arbeitsentgelt brutto | 603 Euro |
| Abzug Deutschlandticket (Entgeltumwandlung) | -63 Euro |
| Auszahlung an Minijobber | 475 Euro |
| Steuervorteil für Minijobber | 0 Euro (keine Sozialabgaben) |
| Netto-Nachteil für Minijobber | -63 Euro |
Hier wird deutlich: Ohne den Arbeitgeberzuschuss zahlt der Minijobber das Ticket aus eigener Tasche. Die Entgeltumwandlung bringt ihm keinen steuerlichen Vorteil.
Warum Arbeitgeber das Deutschlandticket auch für Minijobber anbieten sollten
Mitarbeitergewinnung und -bindung
Minijobber sind oft in Branchen mit hoher Personalfluktuation tätig: Einzelhandel, Gastronomie, Reinigung, Logistik. Ein kostenfreies Deutschlandticket ist ein starkes Argument im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte.
Geringe Kosten für den Arbeitgeber
Bei einem steuerfreien Zuschuss von 63 Euro pro Monat und Minijobber sind die Kosten für den Arbeitgeber überschaubar. Zudem können die Kosten als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Einfache Abwicklung
Mit TicketPlus+ lässt sich das Deutschlandticket als Jobticket unkompliziert verwalten. Die Integration in gängige HR-Systeme und Lohnabrechnungen automatisiert den Prozess – auch für Minijobber.
Deutschlandticket für Minijobber vs. reguläre Beschäftigte
| Kriterium | Regulärer Arbeitnehmer | Minijobber |
|---|---|---|
| Anspruch auf Jobticket | Ja | Ja |
| Entgeltumwandlung möglich | Ja | Ja, aber ohne Steuervorteil |
| Arbeitgeberzuschuss steuerfrei | Ja | Ja |
| Netto-Vorteil bei Entgeltumwandlung | ca. 25 Euro/Monat | 0 Euro |
| Netto-Vorteil bei Arbeitgeberzuschuss | 63 Euro/Monat | 63 Euro/Monat |
| Auswirkung auf Gehaltsgrenze | Keine | Keine (Zuschuss zählt nicht) |
Häufige Fragen
Kann ich als Minijobber das Deutschlandticket selbst abschließen?
Ja, natürlich. Das Deutschlandticket ist für jeden verfügbar, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis. Der reguläre Preis liegt bei 63 Euro pro Monat. Der Vorteil des Jobtickets entsteht nur, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss gewährt.
Was passiert, wenn der Minijobber kündigt?
Das Deutschlandticket als Jobticket ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden. Bei Beendigung des Minijobs endet auch das vergünstigte Ticket. Der Arbeitgeber muss die Kündigung beim Anbieter rechtzeitig einreichen.
Kann der Arbeitgeber den Zuschuss verweigern?
Ja. Der Arbeitgeberzuschuss ist freiwillig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Jobticket – weder für Minijobber noch für reguläre Beschäftigte. Allerdings haben viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Regelungen dazu.
Zählt der Neukundenbonus auch für Minijobber?
Ja. Der 20 Euro Neukundenbonus bei TicketPlus+ gilt für alle Neukunden, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Minijobber können diesen Bonus ebenfalls nutzen.
Praxistipp: So bekommt der Minijobber das beste Angebot
- Arbeitgeber ansprechen: Nach der Möglichkeit eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses fragen
- Anbieter vergleichen: Nicht alle Jobticket-Anbieter unterstützen Entgeltumwandlung bei Minijobs
- TicketPlus+ nutzen: Mit der Split-Pay-Funktion kann der Arbeitgeber seinen Teil direkt übernehmen
- Neukundenbonus sichern: 20 Euro Prämie bei erstmaliger Buchung
Fazit
Das Deutschlandticket ist für Minijobber durchaus attraktiv – vorausgesetzt, der Arbeitgeber ist bereit, einen steuerfreien Zuschuss zu gewähren. Die Entgeltumwandlung hingegen bringt Minijobbern keinen nennenswerten finanziellen Vorteil, da keine Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.
Arbeitgeber, die das Deutschlandticket auch ihren Minijobbern anbieten, profitieren von einer stärkeren Mitarbeiterbindung und einem positiven Image als Arbeitgeber. Mit TicketPlus+ steht eine Plattform zur Verfügung, die die Verwaltung des Jobtickets für alle Beschäftigungsarten vereinfacht – von Vollzeitkräften über Teilzeitmitarbeiter bis hin zu Minijobbern.
Weitere Informationen zum Deutschlandticket als Jobticket finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Entgeltumwandlung und zum Arbeitgeberzuschuss.

