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Jobticket Split Pay: Der Arbeitgeber-Vorteil beim Deutschlandticket einfach erklärt

02. Mai 2026

Jobticket Split Pay: Der Arbeitgeber-Vorteil beim Deutschlandticket einfach erklärt

Jobticket Split Pay – So profitieren Arbeitgeber und Mitarbeiter vom Deutschlandticket

Das Deutschlandticket kostet seit Januar 2025 63 Euro pro Monat. Für viele Pendler ist das eine lohnenswerte Investition – aber nicht jeder möchte den vollen Betrag selbst tragen. Genau hier kommt das Prinzip Split Pay ins Spiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten, beide profitieren von Steuervorteilen, und am Ende bleibt für den Mitarbeiter deutlich weniger als 63 Euro netto übrig. In diesem Artikel erklären wir, wie Split Pay beim Jobticket funktioniert, welche Modelle es gibt und warum es sich für Unternehmen jeder Größe lohnt.

Was ist Split Pay beim Jobticket?

Split Pay (auf Deutsch: geteilte Zahlung) beschreibt ein Finanzierungsmodell, bei dem die monatlichen Kosten für das Deutschlandticket zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber übernimmt einen Teilbetrag – oft 25 bis 38 Euro – und der Mitarbeiter zahlt den Rest. Die Besonderheit: Der Arbeitgeberanteil ist bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Das bedeutet, dass der Zuschuss den Bruttolohn nicht belastet und gleichzeitig den Nettoverdienst des Mitarbeiters erhöht.

Wie unterscheidet sich Split Pay von Entgeltumwandlung?

Beide Modelle werden oft verwechselt, unterscheiden sich aber grundlegend:

  • Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter verzichtet freiwillig auf einen Teil seines Bruttogehalts, um das Deutschlandticket zu bezahlen. Da der Betrag aus dem Brutto geht, sinken die Steuer- und Sozialabgaben. Bei 63 Euro Bruttoumwandlung sinkt die Netto-Belastung auf ca. 38 Euro.
  • Split Pay (Arbeitgeberzuschuss): Der Arbeitgeber zahlt einen Teil direkt als zusätzlicher Benefit, ohne dass der Mitarbeiter auf Gehalt verzichtet. Der Zuschuss ist bis 50 Euro steuerfrei.

In der Praxis lassen sich beide Modelle kombinieren: Der Arbeitgeber gewährt z. B. 25 Euro als steuerfreien Zuschuss, und die restlichen 38 Euro wandelt der Mitarbeiter per Entgeltumwandlung um. Ergebnis: Das Ticket kostet den Mitarbeiter netto nur noch rund 23 Euro im Monat.

Die Steuervorteile im Detail

Für Arbeitnehmer

Der Deutschlandticket-Zuschuss des Arbeitgebers gehört zu den attraktivsten Steuerprivilegien für Pendler:

Aspekt Betrag
Monatliches Deutschlandticket 63,00 €
Maximal steuerfreier Zuschuss 50,00 €
Steuerersparnis bei Entgeltumwandlung (Steuerklasse III) ca. 25 €/Monat
Steuerersparnis bei Entgeltumwandlung (Steuerklasse I) ca. 19 €/Monat

Wer additionally die Pendlerpauschale geltend macht, kann weitere Steuervorteile realisieren – allerdings nicht doppelt mit dem Arbeitgeberzuschuss. Mehr dazu in unserem Artikel Deutschlandticket Pendlerpauschale kombinieren.

Für Arbeitgeber

Für Unternehmen fallen auf den Deutschlandticket-Zuschuss keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das bedeutet: Ein Zuschuss von 50 Euro kostet den Arbeitgeber exakt 50 Euro – keine Lohnnebenkosten. Im Vergleich zu einer Bruttogehaltserhöhung von 50 Euro (die tatsächlich ca. 65–70 Euro kosten würde) ist das Deutschlandticket als Benefit also deutlich günstiger.

Zudem können Unternehmen den Zuschuss als Betriebsausgabe absetzen, was die Steuerlast weiter senkt.

Split Pay in der Praxis: Drei Modelle

Modell 1 – 50/50-Split

Arbeitgeber und Mitarbeiter teilen sich die Kosten gleichmäßig:

  • Arbeitgeberanteil: 31,50 € (steuerfrei)
  • Mitarbeiteranteil: 31,50 € (brutto, weniger netto durch Steuerersparnis)
  • Effektive Mitarbeiterbelastung: ca. 19–23 € netto

Modell 2 – Arbeitgeber übernimmt den Großteil

Der Arbeitgeber zahlt 50 Euro (maximal steuerfrei), der Mitarbeiter den Rest:

  • Arbeitgeberanteil: 50,00 € (steuerfrei)
  • Mitarbeiteranteil: 13,00 € (brutto)
  • Effektive Mitarbeiterbelastung: ca. 8–10 € netto

Modell 3 – Entgeltumwandlung mit Zuschuss

Kombination aus beiden Ansätzen für maximalen Netto-Vorteil:

  • Arbeitgeberzuschuss: 25,00 € (steuerfrei)
  • Entgeltumwandlung: 38,00 € (brutto)
  • Effektive Mitarbeiterbelastung: ca. 23 € netto

Tipp: Welches Modell sich am meisten lohnt, hängt von der Steuerklasse, dem individuellen Steuersatz und den Unternehmensrichtlinien ab. Mit TicketPlus+ können Sie verschiedene Szenarien durchrechnen und das optimale Modell für Ihre Belegschaft wählen.

Warum Split Pay den Arbeitgeber-Vorteil maximiert

1. Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Ein Deutschlandticket als Benefit ist ein starkes Argument im War for Talents. Laut einer Umfrage von Stepstone aus 2025 zählen Mobilitätszuschüsse zu den Top-5 gewünschten Zusatzleistungen junger Fachkräfte. Wer ein Jobticket anbietet, positioniert sich als moderner, nachhaltiger Arbeitgeber.

2. Geringerer administrativer Aufwand

Mit einer Plattform wie TicketPlus+ entfällt der manuelle Abrechnungsaufwand. Über 50 HR-Systeme – darunter DATEV, SAP, Oracle HCM und Workday – lassen sich direkt anbinden. Das bedeutet:

  • Automatische Lohnabrechnungs-Einträge
  • Kein manueller Ticketversand
  • Monatsaktuelle Abrechnung ohne Excel-Tabellen

Mehr zur Systemintegration lesen Sie in unserem Beitrag Jobticket HR-System-Integration mit DATEV.

3. Nachhaltigkeit als Unternehmensziel

Das Deutschlandticket fördert den Wechsel vom Auto zum öffentlichen Nahverkehr. Unternehmen, die Split Pay anbieten, reduzieren ihren CO₂-Footprint nachweisbar und können das in Nachhaltigkeitsberichten kommunizieren.

4. Neukundenbonus nutzen

Wer als Arbeitgeber über TicketPlus+ ein Deutschlandticket-Jobticket abschließt, erhält einen Neukundenbonus von 20 Euro pro Ticket. Bei 100 Mitarbeitern sind das 2.000 Euro, die den Einstieg weiter verbilligen. Details dazu in unserem Artikel Deutschlandticket Neukundenbonus erklärt.

Split Pay rechtlich: Was Arbeitgeber wissen müssen

Steuerfreier Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG

Der Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket ist bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Das gilt seit dem 1. Januar 2024 unbefristet. Voraussetzung:

  • Das Ticket muss ein Deutschlandticket sein (regional begrenzte Tickets sind nicht begünstigt)
  • Der Zuschuss wird zusätzlich zum Gehalt gewährt (keine Gehaltsumwandlung allein)
  • Die Förderung gilt pro Mitarbeiter, nicht pro Ticket

Entgeltumwandlung nach § 8 Abs. 2 EStG

Wenn der Mitarbeiter seinen Teil über Entgeltumwandlung zahlt, handelt es sich um einen Sachbezug. Die Freigrenze für Sachbezüge liegt bei 50 Euro monatlich. Da das Deutschlandticket bei 63 Euro liegt, wird der über 50 Euro hinausgehende Teil steuerpflichtig. In der Praxis führt dies zu einer minimalen Steuerbelastung, die den Gesamtvorteil kaum schmälert.

Dokumentationspflichten

Arbeitgeber müssen den Zuschuss in der Lohnabrechnung korrekt ausweisen. Mit integrierten HR-Lösungen wie TicketPlus+ geschieht das automatisch – der Ausweis erfolgt als steuerfreier Arbeitgeberzuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG.

Für wen eignet sich Split Pay besonders?

Split Pay ist nicht nur für Großunternehmen interessant. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren:

  • KMU mit 5–50 Mitarbeitern: Geringer administrativer Aufwand durch TicketPlus+, spürbare Steuervorteile bei überschaubaren Gesamtkosten
  • Unternehmen in Ballungsräumen: Mitarbeiter nutzen ohnehin den ÖPNV – der Zuschuss ist ein reiner Netto-Vorteil
  • Remote-freundliche Unternehmen: Auch für gelegentliche Büro-Besuche lohnt sich das Deutschlandticket mit Sharing-Angeboten in über 90 Städten (Nextbike, Tier, Bolt u.a.)

Lesen Sie dazu auch: Deutschlandticket Sharing – Miles, Bolt, Tier gratis nutzen.

Split Pay vs. klassisches Jobticket: Der Vergleich

Kriterium Split Pay Klassisches Jobticket
Kostenverteilung Arbeitgeber + Mitarbeiter Nur Arbeitgeber
Steuerfreiheit Bis 50 € Zuschuss + Entgeltumwandlung Bis 50 € Zuschuss
Flexibilität Hoch – individuelle Splits möglich Gering – feste Konditionen
Netto-Belastung Mitarbeiter 8–23 € 0 € (Arbeitgeber zahlt alles)
Arbeitgeberkosten 25–50 € netto pro MA 63 € brutto pro MA

FAQ: Häufige Fragen zum Jobticket Split Pay

Kann der Arbeitgeber den Zuschuss jederzeit ändern?

Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Höhe des Zuschusses anpassen. Allerdings sollte dies vertraglich sauber geregelt sein, insbesondere wenn der Zuschuss Teil des Arbeitsvertrags ist.

Was passiert bei Kündigung des Mitarbeiters?

Das Deutschlandticket wird auf den Mitarbeiter ausgestellt und kann von diesem privat weitergeführt werden. Der Arbeitgeberzuschuss endet mit dem Ausscheiden.

Ist Split Pay auch für Minijobber möglich?

Ja, mit Einschränkungen. Der steuerfreie Zuschuss gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Details dazu in unserem Artikel Deutschlandticket für Minijobber.

Kann ich Split Pay mit der Pendlerpauschale kombinieren?

Nein. Wer den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhält, kann für dieselben Wege nicht gleichzeitig die Pendlerpauschale absetzen. Die Entgeltumwandlung hingegen schließt die Pendlerpauschale nicht aus.

Fazit: Split Pay ist der smarte Weg zum Deutschlandticket

Split Pay beim Jobticket bietet die beste Balance aus Mitarbeiterzufriedenheit und Kosteneffizienz. Der Arbeitgeber investiert moderat (25–50 Euro pro Monat und Mitarbeiter), profitiert von Steuerersparnissen und bindet Talente. Der Mitarbeiter erhält sein Deutschlandticket zu einem Bruchteil des regulären Preises – bei kombinierter Entgeltumwandlung und Zuschuss sogar für unter 10 Euro netto.

Mit TicketPlus+ lässt sich das gesamte Setup automatisieren: von der Bestellung über die Lohnabrechnungs-Integration bis zum Onboarding neuer Mitarbeiter. Starten Sie jetzt und sichern Sie sich den Neukundenbonus von 20 Euro pro Ticket – für Ihre Belegschaft und die Umwelt.


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